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Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht hat sich in den letzten Jahren durch eine stetig fortschreitende und sich wandelnde Rechtsprechung zu einem komplexen Rechtsgebiet fortentwickelt. Für die Vertretung im Verkehrsrecht ist eine fundierte Kenntnis der Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich.

Verkehrsunfälle
Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist es immer ratsam, einen versierten Anwalt mit der Schadensregulierung zu betrauen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass alle möglichen Schadenersatzansprüche überprüft und geltend gemacht werden. Dies gilt umso mehr bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, da die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts ebenfalls zu den ersatzfähigen Schadenspositionen gehören. Vertrauen Sie nicht auf das Angebot der gegnerischen Versicherung, den Schaden für Sie zu regulieren – bedenken Sie stets, dass diese in erster Linie ihre eigenen finanziellen Interessen vertritt!

Wir bieten Ihnen ein optimales Schadensmanagement von Anfang an! Im Idealfall beauftragen Sie uns direkt nach dem Verkehrsunfall. Wir überprüfen die von Ihnen bereits eingeholten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit; fehlende Informationen werden von uns unverzüglich eingeholt oder wir sind Ihnen dabei behilflich. Das weitere Vorgehen wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst die leichten Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße, die nach den Vorschriften des Bußgeldkatalogs geahndet werden. Im Verkehrsstrafrecht werden die schweren Verstöße erfasst, die in der Praxis bedeutsamsten sind Trunkenheitsfahrten oder das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

In beiden Bereichen ist eine möglichst frühzeitige Beauftragung des Anwalts unerlässlich! Der beauftragte Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und den Fortgang des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen liegt das Augenmerk auf den jeweiligen Meßverfahren, bei Trunkenheitsfahrten sind die Rechtmäßigkeit der Blutprobe und deren Ergebnis von maßgeblicher Bedeutung. Wir berücksichtigen von Anfang an Ihre bisherigen Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) und stimmen das weitere Vorgehen durch Berücksichtigung von Tilgungsbestimmungen und –fristen hierauf ab. Soweit erforderlich beraten wir Sie zum Abbau von Punkten im VZR und zur Vorbereitung zur sog. MPU.

Frau Rechtsanwältinnen Melanie Roßkamp und Sonja Busch sind auf das Verkehrsrecht spezialisiert und vertreten Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie in sämtlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen.