Diese Aussage eines der wohl bedeutendsten Strafverteidiger Deutschlands verstehen wir als die Aufgabe der Strafverteidigung. Strafverteidigung ist – als Gegenpol zum staatlichen Strafanspruch – die Gewährleistung der Einhaltung des materiellen und formellen Rechts ohne jegliche moralische Bewertung des Einzelfalles. Die konkrete Vorgehensweise hängt dabei vom Einzelfall, dem Verfahrensstadium und den individuellen Interessen des Mandanten ab. Eine frühzeitige Einschaltung des Verteidigers ermöglicht ein breites Spektrum an Reaktionsmöglichkeiten und sollte daher stets in Betracht gezogen werden. Der Verteidiger hat die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und verfügt zudem über Erfahrungen im Umgang mit den staatlichen Ermittlungsbehörden.
Frau Rechtsanwältin Melanie Roßkamp vertritt Sie in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten in allen Verfahrensstadien, sei es als Strafverteidigerin, als Zeugenbeistand oder als Opfervertreterin. Um eine optimale Verteidigung zu ermöglichen, arbeiten wir soweit im Einzelfall erforderlich mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Gutachtern oder Fachanwälten anderer Rechtsgebiete zusammen.